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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ALARMTEC Sicherheitssysteme
Gültig ab: Mai 2025

Diese AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen ALARMTEC Sicherheitssysteme und ihren Auftraggebern im Bereich Verkauf, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Wartung, Service und Parkplatzkontrollen. Abweichende Vereinbarungen haben Vorrang, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

1. Geltungsbereich / Definitionen
1.1 Diese AGB gelten für alle Offerten, Verträge, Lieferungen, Installationen, Inbetriebnahmen, Wartungs- und Serviceleistungen sowie für die Durchführung von Parkplatzkontrollen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 «Kunde» oder «Auftraggeber» bezeichnet die Vertragspartnerin / den Vertragspartner von ALARMTEC Sicherheitssysteme.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur verbindlich, wenn ALARMTEC Sicherheitssysteme sie schriftlich bestätigt. Individuelle, schriftlich bestätigte Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote von ALARMTEC Sicherheitssysteme sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet – unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch einen beidseitig unterzeichneten Vertrag oder durch Ausführung der Leistung zustande.
2.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
2.3 Unsere App ist mehrsprachig und unterstützt aktuell die folgenden Sprachen: Englisch, Albanisch, Italienisch, Bulgarisch, Französisch, Griechisch, Portugiesisch, Türkisch und Ungarisch.
3. Leistungsumfang, Termine, Abnahme
3.1 Vereinbarte Liefer- und Installationstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Verzögerungen, die ALARMTEC Sicherheitssysteme nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Lieferengpässe), berechtigen nicht automatisch zu Rücktritt oder Schadenersatz; in diesem Fall werden angemessene Ersatzfristen vereinbart.
3.2 Installationen werden von ALARMTEC Sicherheitssysteme oder von ihr beauftragten, qualifizierten Dritten ausgeführt. Nach Abschluss findet, sofern vereinbart, eine gemeinsame Abnahme- und Funktionskontrolle statt. Beanstandungen sind bei Abnahme oder unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu melden.
3.3 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von ALARMTEC Sicherheitssysteme (Eigentumsvorbehalt).
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt rechtzeitig und auf eigene Kosten alle Voraussetzungen für Installation und Betrieb sicher (z. B. Zugang, Stromversorgung, Netzanschlüsse, erforderliche behördliche Bewilligungen).
4.2 Anlagen sind gemäss Herstellerangaben und den Anleitungen von ALARMTEC Sicherheitssysteme zu betreiben. Änderungen durch Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung von ALARMTEC Sicherheitssysteme. Für Schäden infolge unsachgemässen Gebrauchs haftet der Kunde.
5. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
5.1 Alle Preise verstehen sich – sofern nicht anders vereinbart – inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, Verpackung, Transport bis zur vereinbarten Lieferstelle und Montage.
5.2 Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzüge zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann ALARMTEC Sicherheitssysteme Verzugszinsen und Mahnkosten geltend machen.
5.3 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6. Gewährleistung / Garantie
6.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. ALARMTEC Sicherheitssysteme gewährt für die gelieferten beweglichen Sachen eine Garantie von 2 Jahren, sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart.
6.2 Die Gewährleistung entfällt ganz oder teilweise bei unsachgemässer Behandlung, Eingriffen durch Dritte, natürlicher Abnützung oder eigenmächtigen Änderungen ohne Zustimmung von ALARMTEC Sicherheitssysteme.
7. Bewilligungen, gesetzliche Vorschriften
7.1 Der Kunde ist verantwortlich für die Einholung aller notwendigen behördlichen Bewilligungen und Genehmigungen; ALARMTEC Sicherheitssysteme unterstützt auf Wunsch administrativ, übernimmt jedoch nicht die Verantwortung für die Rechtmässigkeit der Anwendungen.
7.2 ALARMTEC Sicherheitssysteme übernimmt keine Haftung für die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Kunden (z. B. Bau-, Lärm- oder Datensicherheitsvorschriften).
8. Fehlalarme, Betriebsstörungen, Haftungsbeschränkung

8.1 Elektronische Systeme können trotz fachgerechter Installation Fehlalarme auslösen. Dem Kunden ist bewusst, dass insbesondere äussere Einflüsse wie hohe Frequenzen, starke elektromagnetische Felder oder vergleichbare Störungen in der Umgebung die Funktion beeinträchtigen und Fehlalarme verursachen können. Der Kunde bestätigt, dass ihm keine derartigen Störquellen am Installationsort bekannt sind.
8.2 Kosten, die Dritte (z. B. Polizei, Sicherheitsdienste) infolge von Fehlalarmen oder Schäden erheben, trägt der Kunde, soweit ALARMTEC Sicherheitssysteme nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. ALARMTEC Sicherheitssysteme liefert und installiert Systeme; Einsatzverpflichtungen Dritter bestehen nicht.
8.3 Für Störungen, die auf externe Leistungen (z. B. Strom, Internet, Telekommunikation) zurückzuführen sind, übernimmt ALARMTEC Sicherheitssysteme keine Haftung, ausser bei eigener Verschuldenshaftung.
8.4 Schadensersatzansprüche sind – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9. Parkplatzkontrolle (Spezialregelung)
9.1 Parkplatzkontrollen werden ausschliesslich im Auftrag des Grundeigentümers oder einer zur Verfügung berechtigten Person durchgeführt. Der Auftraggeber bestätigt mit Unterzeichnung, zur Vergabe dieses Auftrags berechtigt zu sein und die erforderlichen Voraussetzungen (z. B. Beschilderung) geschaffen zu haben.
9.2 Sanktionen oder Forderungen gegenüber Dritten erfolgen nur, wenn die erforderlichen rechtlichen und formalen Voraussetzungen (z. B. deutliche Hinweistafeln, ggf. gerichtliche Verfügungen) erfüllt sind. Die Anforderungen können kantonal/kommunal unterschiedlich sein; ALARMTEC Sicherheitssysteme führt Parkplatzkontrollen nur durch, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
9.3 Die Kosten der Parkplatzkontrolle für den Auftraggeber richten sich nach Vereinbarung; sofern schriftlich vereinbart, können Leistungen kostenfrei erbracht werden. Forderungen an Dritte werden nur im rechtlich zulässigen Rahmen geltend gemacht.
10. Datenschutz und Videoüberwachung
10.1 ALARMTEC Sicherheitssysteme verarbeitet Personendaten ausschliesslich zur Vertragsdurchführung, Rechnungsstellung, Wartung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
10.2 Bei Planung, Lieferung und Betrieb von Videoüberwachungssystemen ist der Kunde als Betreiber primär für die rechtskonforme Umsetzung verantwortlich (z. B. Informationspflichten, Verhältnismässigkeit, Kennzeichnungspflicht). ALARMTEC Sicherheitssysteme berät, liefert Vorlagen und Kennzeichnungen, übernimmt aber nicht die Betriebsverantwortung des Kunden.
10.3 Sofern ALARMTEC Sicherheitssysteme personenbezogene Daten als Auftragsbearbeiter verarbeitet, geschieht dies aufgrund einer separaten Vereinbarung über Auftragsverarbeitung.
11. Vertragsdauer, Verlängerung, Kündigung
11.1 Verträge über einmalige Leistungen enden mit vollständiger Erbringung und Abnahme der Leistung.
11.2 Laufende Wartungs- und Serviceverträge gelten für die vereinbarte Mindestlaufzeit und verlängern sich – sofern nicht anders vereinbart – automatisch um die vereinbarte Periode, sofern sie nicht fristgerecht schriftlich gekündigt werden. Kündigungsfristen sind im jeweiligen Vertrag geregelt.
11.3 Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
12. Höhere Gewalt
12.1 Bei unvorhersehbaren, aussergewöhnlichen Ereignissen (höhere Gewalt), die die Leistungserbringung beeinträchtigen, werden die beiderseitigen Pflichten für die Dauer der Störung ausgesetzt. Die Parteien werden erforderlichenfalls eine angemessene Anpassung der Leistungen und Fristen vereinbaren.
13. Vertraulichkeit
13.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende bestehen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Sofern gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand am Sitz von ALARMTEC Sicherheitssysteme vereinbart.
14.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14.3 Änderungen und Neufassungen dieser AGB werden auf der Website von ALARMTEC Sicherheitssysteme veröffentlicht; die jeweils gültige Fassung liegt der Auftragsbestätigung bei.

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